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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Geltungsbereich

Für alle Lieferungen der Firma AKAVRAS YA Döner GmbH gelten ausdrücklich die nachstehenden
Bedingungen, die der Käufer durch Annahme der Ware anerkennt.
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Das gleiche gilt, wenn einzelne
Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden.
Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nicht, was der Käufer gleichzeitig versichert.
Soweit bisher andere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Gültigkeit gehabt haben, so treten diese mit demselben
Zeitpunkt außer Kraft.

2. Lieferung
Unsere Angebote sind freibleibend hinsichtlich Liefermengen, Lieferzeit und Preise. Vereinbarte Preise verstehen sich
zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Lieferung erfolgt baldmöglichst, soweit nicht bestimmte Lieferfristen vereinbart sind. Eine
vereinbarte Lieferzeit gilt nicht als Fixtermin im Sinne des § 376 HGB. Der Verkäufer bewilltgt von vornherein eine angemessene
Nachfrist von einer Woche.
Wir sind berechtigt, die vertragliche Leistung in Teillieferungen zu erbringen.
Umstände, die die Lieferung unmöglich machen oder übermäßig erschweren, wie z.B. höhere Gewalt, behördliche
Maßnahmen, Betriebsstörungen, Streik entbinden uns für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkungen von
der Leistungspflicht. Gleiches gilt für den Fall der Nachlieferung oder nicht ausreichender Belieferung seitens unserer
Vorlieferanten.
Wir verpflichten uns in diesem Fall unsere Ansprüche gegen den Lieferanten auf Verlangen an unseren Kunden abzutreten.
Der Versand, auch innerhalb desselben Versandortes, erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers, auch wenn die Ware
mit unseren Fahrzeugen befördert wird.

3.Mängelrügen
Unsere Lieferungen werden in der für die Waren notwendigen Weise durchgeführt.
Der Käufer hat die Beschaffenheit der Waren unmittelbar nach Eingang am Bestimmungsort zu prüfen.
4. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung,
einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen
beglichen sind.

5. Zahlung
Zahlungen müssen ohne jeden Abzug unverzüglich nach Rechnungsdatum erfolgen.
Zahlungen werden zur Tilgung der ältesten fälligen Verbindlichkeit verwandt. Zahlung durch Wechsel ist nur bei ausdrücklicher
Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur zahlunghalber.
Angefallene Spesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
Bei Zahlung durch Scheck gilt nicht der Zugang des Schecks bei der Gesellschaft, sondern erst seine Einlösung als
Zahlung.
Bei Zahlungsverzug, wesentlicher Verschlechterung der Vermögens- und Eigentumsverhältnisse des Käufers oder der
einer erheblichen Vermögensgefährdung können wir die sofortige Bezahlung aller Forderungen und Lieferungen von
Vorauszahlungen oder Leistung einer Sicherheit abhängig machen.
Kommt der Käufer diesem Verlangen nicht binnen drei Tagen nach, so sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
Kommt der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, Zinsen in der Höhe zu verlangen, die uns bei Inanspruchnahme von
Bankkrediten entstehen.

AKAVRAS YA Döner GmbH, Feldkasseler Weg 26 50769 Köln


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